(09876) 978797 info@tennishalle-rohr.de

Bargeldlose Zahlung am Getränkeautomat

Mittlerweile wurde unser Kartenlesegerät am Getränkeautomat eingebaut. Es ist somit ab jetzt möglich ohne Bargeld zu bezahlen. Dazu einfach die Karte (EC-Karte, Kreditkarte) oder einfach das Handy (mit Google Pay oder Apple Pay) an das Kartenlesegerät halten. Aufgrund der geringen Beträge ist eine PIN-Eingabe nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele die bargeldlose Möglichkeit nutzen würden.

Einladung Jahreshauptversammlung am 7.3.22

Wir laden alle Mitglieder sehr herzlich zur Jahres-Abteilungsversammlung der Tennisabteilung am 7. März 2022 um 19 Uhr in der Tennishalle ein. Wir freuen uns sehr, dass es nach der digitalen Versammlung im Vorjahr wieder möglich ist persönlich zusammenzukommen. Entsprechend den Ankündigungen der Bund/Länderkonferenz soll ab 4. März wieder 3G gelten. Um die Ansteckungsgefahr für alle Mitglieder so gering wie möglich zu halten, bitten wir alle Teilnehmer entweder vor Besuch der Sitzung oder direkt in der Tennishalle einen Schnelltest durchzuführen. Es werden ausreichend Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der wegweisenden Tagesordnung mit Neubau und Sanierung unserer Freiplätze und der anstehenden Neuwahl würden wir uns sehr freuen, wenn die Beteiligung ebenso hoch wie im digitalen Format werden würde.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Abteilungsleiters
  3. Bericht des Schatzmeisters
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Bericht des Sportwarts
  6. Bericht des Jugendwarts
  7. Erweiterung und Sanierung Freiplätze
  8. Bildung Wahlausschuss
  9. Entlastung der Abteilungsleitung
  10. Neuwahlen
  11. Anträge
  12. Verschiedenes

Deine Abteilungsleitung

Gruppeneinteilung Sommer 2022

Seit Freitagnachmittag (18.02.2022) ist die Gruppeneinteilung endgültig. Die Terminplanung soll dieses Jahr leider frühestens Mitte März veröffentlicht werden. Die Gruppenbezeichungen haben sich aufgrund der BTV-Strukturreform geändert. Ehemalige Kreis- und Bezirksklassen heißen nun Nordliga 1 – Nordliga 5. Die Einstufung unserer Teams verspricht im Sommer erneut hochklassige Begegnungen.

thumbnail of Sommer 2022

 

Corona Update – Lockerungen für den Tennissport

In der heutigen Kabinettssitzung wurde beschlossen, dass ab Donnersag, 17.02.2022 die Sportausübung unter die 3G-Regel fällt. Egal ob in der Halle oder im Freien.

Hier finden Sie die Inhalte der Kabinettssitzung: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-februar-2022/

Das heißt, Tennsispielen ist ab Donnerstag für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

Neuer Getränkeautomat

Ab sofort steht ein Getränkeautomat bereit, um sich auch zu Zeiten, in denen unser Bistro nicht besetzt ist mit Limo, Apfelschorle und Bier zu versorgen. Derzeit funktioniert nur die Bezahlung per Münzgeld. Das  Zahlungsterminal, mit dem auch Zahlungen per EC-Karte und Handy möglich sind, wird in Kürze installiert werden.

Vandalismus am Tennisheim

Leider wurde die Rückseite unseres Tennisheims, das Parkplatz-Schild und auch unsere Gerätehütte von irgendwelchen Idioten beschmiert und verunstaltet. Die Tennisabteilung hat Anzeige gegen Unbekannt gestellt und setzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus. Sachdienliche Hinweise bitte entweder direkt an die Polizeiinspektion Schwabach oder an unsere Abteilungsleitung. Danke

Öffnungszeiten an den Feiertagen

Anders als in den vergangenen Jahren ist unsere Tennishalle sowohl an den Weihnachtsfeiertagen als auch an Silvester und Neujahr durchgehend geöffnet.

Wir wünschen allen Mitgliedern, Abonnenten und Gästen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Eure Abteilungsleitung

 

Corona-Erleichterungen für Geboosterte

Der Bayerische Ministerrat hat am 14.Dezember beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.

Die 15. BayIfSMV wird zugleich in einigen Punkten, die auch den Tennissport betreffen, angepasst:

  • Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), hat auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Indoorsportstätten (gilt ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung).
  • Die nicht geimpften oder genesenen Betreiber und Beschäftigten in Indoor oder Outdoorsportstätten  müssen künftig nicht mehr verpflichtend jede Woche zwei PCR-Tests erbringen. Künftig findet auch für diese Personengruppe das Bundesrecht (§ 28b IfSG) entsprechende Anwendung: auch arbeitstägliche Schnelltests sind möglich (genaue Regelungen Siehe unten).
  • Die bisherige Ausnahme von 2G in der Gastronomie sowie bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 weitergewährt. Das heißt sie haben Zutritt ungeachtet ihres Impfstatus.

Somit gilt ab 15.12.2021 zusammengefasst:

  • 2G-Plus Indoor: Der Zugang zu Indoor-Sportstätten darf nur durch Sportler erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen oder „geboostert“ (gilt ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung) sind.
  • 2G Outdoor: Der Zugang zu Outdoor-Sportstätten darf nur durch Sportler erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen sind.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus (gilt bis 12.01.2022), ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.
  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung von 12 Jahren und 3 Monaten sind hiervon ausgenommen. Beachten Sie dies beispielsweise bei Fahrten im Auto zum Training oder Wettspiel.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Offenes Schreiben von BTV-Präsident Schmidbauer an den Gesundheitsminister

Helmut Schmidbauer, Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V. hat einen offenen Brief an den bayerischen Gesundheitsminister geschickt, dem wir uns vollumfänglich anschließen.

Sehr geehrter Herr Minister Holetschek,

entgegen der gestrigen Verlautbarung der Bayerischen Staatregierung unterliegt nun gemäß der 15. InfSMV die sportpraktische Ausübung in Vereinen der 2G+ Regel. Auch wird von allen bayerischen im Regelfall ehrenamtlich geführten Sportvereinen verlangt, den Status der Mitglieder und Sportler/innen lückenlos zu kontrollieren. Viele ehrenamtlich geführte Tennishallen haben keinen persönlich besetzten Zugang. Wie soll das gehen? Auch weitere Reglungen sind wenig praktikabel. Schon wieder wird ein ehrenamtlich geführter Tennisverein auf dieselbe Stufe wie ein kommerziell betriebenes Fitnessstudio gestellt. Wir sind offen gestanden über die aktuelle Entwicklung fassungslos, ganz unabhängig davon, dass die Ausübung des Tennissports aufgrund seiner Distanz- und Kontaktfreiheit NULL INFEKTIONSRISIKO MIT SICH BRINGT! Wir haben auch den Eindruck, dass die Sportspezialisten des bayerischen Innenministeriums scheinbar nicht zu Rate gezogen werden. Anders ist nicht zuletzt das aktuelle, weitgehend sinnbefreite Ergebnis für den Sport kaum zu erklären und wir können nur dringend raten, mit den Vertretern des Sports in Ihrer eigenen Regierung und auch den Vertretern der Sportverbände enger zusammen zu arbeiten!

Uns ist der Ernst der Lage sehr wohl bewusst und wir respektieren Ihr Engagement in dieser aktuell sehr schwierigen Situation. Aber gerade wenn es um die Sportausübung der Menschen im Freistaat geht, wünschen wir uns eine deutlich ruhigere Hand im Management dieser Krise, die vor allem für mehr Vertrauen und auch Verständnis bei der Bevölkerung sorgt. Und gerade Sie sollten den Sport, der ein wesentlicher Gesundheitsfaktor ist, als Partner in der Pandemiebekämpfung und nicht als Bedrohung sehen. Hätten Sport, Bewegung und Fitness grundsätzlich einen höheren Stellenwert, hätte Corona auch nicht so viele Angriffspunkte.

Der Sport in Bayern lastet nun mal auf ehrenamtlichen Schultern und wir fordern, dass diese Tatsache in Ihre Überlegungen mit einbezogen wird, dementsprechend praktikable Regelungen getroffen werden und nicht dazu führt, dass Vereine und auch Verbände freiwillig das Handtuch werfen und von sich aus „zusperren“.

Mit sportlichen Grüßen

Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.

 

2G-PLUS in Tennishalle

Am 24. November trat eine neue 15. BayIfSMV erlassen, die die bisherige 14. BayIfSMV ersetzt und bis einschließlich 15. Dezember 2021 gelten soll.

Entgegen der Verlautbarung am Abend vorher hat die bayerische Staatsregierung über Nacht die Regelungen noch verschärft und die Sportstätten-auch für Spieler- in die 2G plus Regelung mit aufgenommen. Der BTV ist über dieses Vorgehen entsetzt und in Kontakt mit dem Innen- und Gesundheitsministerium.

In der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird aufbauend auf den bisher geltenden Maßnahmen – folgendes neu geregelt:

1. Der Zugang zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen  und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus, ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Quelle:www.btv.de

Die Durchführung von Selbsttests in unserem Bistro vor Spielbeginn unter Aufsicht ist grundsätzlich möglich und zulässig! Bitte rechtzeitig vor Spielbeginn anwesend sein!