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Nach massiver Kritik – u.a. vom Bayerischen Tennis-Verband – hat die Bayerische Staatsregierung reagiert: Sport für minderjährige Schüler und Schülerinnen ist bis zum Jahresende auch bei „Ampelstufe rot“ vorläufig freigegeben.

Am 3. November 2021 hatte das Bayerische Kabinett eine Verschärfung der Corona-Regelungen festgelegt und die „Krankenhausampel“ überarbeitet. Die neuen Regeln gelten seit Samstag, dem 6. November 2021. Heute hat das Bayerische Kabinett diese Regelungen teilweise entschärft (>siehe Protokoll). Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen regelmäßigen Testungen unterliegen, sind somit bis Ende des Jahres von der „2-G-Regelung“ befreit, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können.

„Wir sind froh, dass die Staatsregierung die Situation für Kinder und Jugendliche entschärft hat. Gleichwohl appellieren wir an alle Tennisspielerinnen und Tennisspieler, sich impfen zu lassen, sofern dies noch nicht geschehen ist“, so BTV-Präsident Schmidbauer.

Quelle: www.btv.de.