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Am 24. November trat eine neue 15. BayIfSMV erlassen, die die bisherige 14. BayIfSMV ersetzt und bis einschließlich 15. Dezember 2021 gelten soll.

Entgegen der Verlautbarung am Abend vorher hat die bayerische Staatsregierung über Nacht die Regelungen noch verschärft und die Sportstätten-auch für Spieler- in die 2G plus Regelung mit aufgenommen. Der BTV ist über dieses Vorgehen entsetzt und in Kontakt mit dem Innen- und Gesundheitsministerium.

In der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird aufbauend auf den bisher geltenden Maßnahmen – folgendes neu geregelt:

1. Der Zugang zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen  und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus, ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Quelle:www.btv.de

Die Durchführung von Selbsttests in unserem Bistro vor Spielbeginn unter Aufsicht ist grundsätzlich möglich und zulässig! Bitte rechtzeitig vor Spielbeginn anwesend sein!